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Allgemeine Geschäftsbedingungen PEGASUS MOTORRADREISEN – Reisebedingungen
Anbieterversprechen
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Wir bemühen uns um klare, verständliche und faire Nutzungsbedingungen und rechtliche Hinweise, ohne Überraschungen.
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§1. Reisevertrag
Mit der Anmeldung bietet der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter „PEGASUS MOTORRADREISEN“, im Folgenden „Veranstalter“ genannt, den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich an die Firmenadresse oder per Email, Fax oder mündlich.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Nach Vertragsabschluss erhält der Reiseteilnehmer (Vertragskunde) eine schriftliche Reisebestätigung. Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Reiseteilnehmer weniger als 7 Kalendertage vor Reisebeginn erfolgt. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reiseteilnehmer innerhalb der Bindungsfrist dem Veranstalter die Annahme erklärt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Reisepreises, der Anzahlung oder des Antrittes der Reise erfolgen. Es ist die Sonderregelung für Reisebüros und Reiseveranstalter gem. § 25 UStG anzuwenden.
§2. Mindestteilnehmerzahl
Der Veranstalter behält sich vor, eine Reise bis 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen, falls weniger als 10 Reiseteilnehmer gebucht haben. In jedem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Reiseteilnehmer unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Reiseteilnehmer erhält den eingezahlten Reisepreis zurück oder kann wahlweise auf eine andere Reise umbuchen, ohne dass ihm besondere Kosten für das Umbuchen entstehen.
§3. Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 Abs. 3 BGB erfolgen. Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen ohne nochmalige Aufforderung vor Reiseantritt zu zahlen und durch Überweisung zu tätigen. Bei Buchungen, die weniger als vier Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Übernahme der Buchungsbestätigung und des Reiseversicherungsscheines sofort fällig. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Aufforderung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Stornokosten wie unter §5b) ersichtlich, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. Wenn die Zahlungen nicht fristgerecht eingehen, sind wir berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 10,00€ zu erheben. Eine Kreditkartenzahlung ist nicht möglich.
§4. Leistungen, Preisänderungen
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Leistungen: Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen, die jedem Interessenten zugesandt werden und/oder im Internet auf der offiziellen Homepage, Katalog etc. vom Veranstalter ausgewiesen, bzw. abgedruckt sind. Die in der Ausschreibung enthaltenden Angaben sind für den Veranstalter bindend. Der Veranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Ausschreibung zu erklären, über die der Reiseteilnehmer vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Änderungen des Programmablaufs), die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von dem Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Sollten einzelne Leistungen aufgrund der Buchungslage einzelner Unterlieferanten (Hotels, Pensionen) nicht erbracht werden können, behält sich der Veranstalter einen Austausch gegen vergleichbare Angebote vor, die dem Sinn und Zweck der ausgeschriebenen Reise so nahe wie möglich kommen. Der Veranstalter verpflichtet sich, den Reiseteilnehmer hierüber unverzüglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor Reiseantritt in Kenntnis zu setzen, in aller Regel aber mit der Buchungszusage. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reiseteilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten. Dieses bedarf der Begründung und der Schriftform.
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Preisänderung: Sollte sich der Preis verändern, erhält der Reiseteilnehmer ein neues Angebot oder wird er dem Reiseteilnehmer eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % des Reisepreises ist der Reiseteilnehmer berechtigt, innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Erklärung des Reiseveranstalters ohne Zahlung von Reiserücktrittsgebühren von der Reise zurückzutreten. Dieses bedarf der Schriftform.
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Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Veranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
§5. Rücktritt, Umbuchung, Vertragsaufhebung:
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Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten (stornieren). Zur Vermeidung von Missverständnissen bedarf es einer schriftlichen Kündigung. Die ggf. bereits zugesandten Reiseunterlagen müssen zurückgegeben werden. Eine Umbuchung auf eine andere Person ist, bei bestimmten Reisen, auch möglich. Bei Fährfahrten oder Reisepass-Ländern muss diese mind. 7 Tage vor Reisebeginn schriftlich mit allen Angaben erfolgen. Der neue Reiseteilnehmer muss die Übernahme der Reise schriftlich bestätigen. Es wird eine Umbuchungsgebühr von 25,-€ erhoben.
Der Veranstalter ist berechtigt, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt wird, eine Rücktrittspauschale (Stornogebühr) nach folgender Tabelle zu erheben: - Rücktritt bis 61. Tag vor Reisebeginn = 15 % (Mindestens jedoch 30,00 €)
- Rücktritt 60. bis 31. Tag vor Reisebeginn 30 %
- Rücktritt 30. bis 21. Tag vor Reisebeginn 50 %
- Rücktritt 20. bis 15. Tag vor Reisebeginn 80 %
- Rücktritt 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 95 %
- Rücktritt ab dem 7. Tag vor Reisebeginn 98 %
- Rücktritt ab dem Vortag der Reise oder bei Nichtantritt 100 % des Reisepreises.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet dieser als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Im Falle eines Rücktrittes kann der Veranstalter die tatsächlichen Mehrkosten in Rechnung stellen. Der Reiseteilnehmer hat das Recht nachzuweisen, dass der Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung ! Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen. Zusätzlich empfehlen wir einer Reisehaftpflichtversicherung & Auslandskrankenversicherung.
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Umbuchung/Storno bei 1/2 Doppelzimmer:
Sollte das Doppelzimmer/Zweibettzimmer nicht komplett belegt werden können, hast du die Möglichkeit gegen einen Aufpreis (Einzelzimmerzuschlag) dieses als Einzelzimmer zu nutzen, oder du kannst bis 4 Wochen vor Reisebeginn kostenfrei von der Reise zurücktreten. Wir werden Dir ca. 5 Wochen vor der Reise mitteilen, ob wir einen Doppelzimmer-Partner für Dich gefunden haben.
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Rücktritt seitens des Reiseveranstalters:
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichteinhaltung einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reisebeschreibung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis zurück oder kann wahlweise auf eine andere Reise umbuchen, ohne dass ihm besondere Kosten für das Umbuchen entstehen.
b) Ohne Einhaltung der Fristen: Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendung sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
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Vertragsaufhebung (höhere Gewalt und/oder außergewöhnliche Umstände):
Zur Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt wird auf § 651j BGB verwiesen, der lautet: Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
§6. Reiseteilnehmer-Zusicherung:
Jeder Kunde versichert durch seine Anmeldung, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Er erklärt durch seine Unterschrift, dass sein Motorrad für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und in fahrsicherem Zustand ist. Er führt das Fahrzeug auf eigene Gefahr und nimmt mit seinem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teil. Es gelten die Regeln der StVO und StVZO (bzw. die Straßenverkehrsordnungen der jeweiligen Reiseländer) sowie die gesetzlichen Bestimmungen für die Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung. Der Reiseteilnehmer sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Der Reiseteilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung (Helm, Oberbekleidung, Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen. Jeder Reiseteilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er bei guter gesundheitlicher Verfassung ist. Der Veranstalter schließt keine weiteren Versicherungen für den Reiseteilnehmer ab.
Es gelten die in den Ausschreibungen gegebenen Hinweise (Stand bei Drucklegung) auf Gesundheitsbestimmungen für alle Reiseteilnehmer sowie Pass- und Visabestimmungen für deutsche Staatsbürger. Reisegäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit wenden sich bitte bzgl. der gültigen Einreise- und Transitbestimmungen an die zuständige Botschaft. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt sind.
Um einen reibungslosen sicheren Ablauf der Reise gewährleisten zu können, ist es notwendig, dass sich jeder Reiseteilnehmer an die Gesetze des jeweiligen Landes und die Regeln der Gruppenfahrt hält. Sollte sich ein Reiseteilnehmer trotz Abmahnung durch den Reiseleiter nicht an diese Bestimmungen halten, verstößt er gegen Schutzvorschriften oder werden die übrigen Reiseteilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Reise durch sein Verhalten gefährdet oder verletzt oder geschädigt, hat der Veranstalter (oder dessen Vertreter) das Recht, den Reiseteilnehmer ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühr und entstandener Kosten von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen. Hieraus entstehende zusätzliche Kosten trägt ausschließlich der Reiseteilnehmer selbst. Ein Anspruch auf vertraglich zugesicherte Reiseleistungen besteht in diesem Fall nur noch in Bezug auf Unterkunft und Verpflegung, nicht aber auf weitere Betreuung durch den Reiseleiter oder einer Minderung des Reisepreises. Sollte dem Veranstalter oder anderen Reiseteilnehmern durch das Fehlverhalten ein Schaden entstehen, so behalten wir uns die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
Der Reiseteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Name und Wohnort zum Zweck der gemeinsamen Anreise den anderen Reiseteilnehmern beim Versenden der Reiseunterlagen weitergegeben werden darf. Der Reiseteilnehmer erlaubt mit seiner verbindlichen Reiseanmeldung, dass Fotos und Filme von der Reise, auf denen er abgebildet ist, im Veranstaltungskatalog, bei Socialmedia-Kanälen (z.B. Facebook, Instagram etc.) und/oder auf der Homepage von PEGASUS MOTORRADREISEN veröffentlicht werden darf. Einen Anspruch auf Honorar erhebt er nicht.
§7. Haftung:
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Der Veranstalter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der in den Unterlagen angegebenen Reiseleistungen, sofern der Veranstalter vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich uns gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.
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Haftungsbeschränkung nach § 651 h BGB
Der Veranstalter beschränkt seine Haftung für Schäden des Reiseteilnehmers, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis, soweit der Schaden durch den Veranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Die Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit der Veranstalter für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden, der nicht Körperschaden ist, allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Veranstalter haftet nicht für eventuelle Bußgelder, Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung des Reiselandes; auch dann nicht, wenn ein Fehler des Reiseleiters voraus gegangen ist. Er haftet auch nicht bei Gepäckschäden durch Sammel-Gepäcktransport in einem Gepäckfahrzeug oder Anhänger des Veranstalters. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reisegepäck-Versicherung. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis f BGB, ausgenommen solche wegen Körper- und Gesundheitsschäden verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
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§8. Schadenersatz/Gewährleistung:
Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich vor Ort zur Kenntnis zu geben. Dort wird für Abhilfe gesorgt werden, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter eine vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Nur die Inhaber von PEGASUS MOTORRADREISEN sind befugt, Ansprüche jeglicher Art anzuerkennen.
§9. Allgemeine Bestimmungen / Datenschutz
Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Reisevertrages nicht. Die Anwendung deutschen Rechtes wird vereinbart. Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
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§10. Gerichtsstand
Soweit rechtlich zulässig, wird mit Nichtverbrauchern als Gerichtstand Bottrop vereinbart. Für Klagen gegen den Reiseveranstalter ist sein Wohnsitz maßgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute handelt. Für Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Veranstalters maßgeblich. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.
Veranstalter:
PEGASUS MOTORRADREISEN
Inh. Petra Sauermilch
Am Schlangenholt 48a
D-46240 Bottrop
USt.-ID: DE 309 556 135
Umsatzsteuer nicht ausweisbar (§ 25a UStG - Sonderregelung für Reisebüros)
(Stand: Januar 2023)
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